Transportschäden

Transportschaden

… Und schon ist es passiert! Die Ware kommt mit einem Schaden bei Ihnen an. Aber keine Sorge, wenn Sie einige wichtige Punkte beachten können Sie sich viel Zeit, Geld und auch Ärger sparen!

– Grundsätzlich gilt: Wenn die Ware unser Lager verlässt, so geht die Haftung für den Transport auf den Empfänger über.
– Wenn die Ware vom Spediteur mit offensichtlichen Schäden angeliefert wird, so muss dies gleich beim Erhalt der Ware angzeigt, bzw. auf dem Lieferschein vermerkt werden.
– Bei verdeckten Schäden hat man eine Rügefrist von 7 Tagen, danach kann man keine Mängel mehr geltend machen.

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VERORDNUNG (EU) 2020/1149 DER KOMMISSION vom 3. August 2020

… dann haben wir hier eine Wichtige Information für Sie!

Seit dem 24.02.2022 ist auf unseren Etiketten von Produkten die Diisocyanate mit >= 0,1 % enthalten der Satz:

„Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“

angebracht.

Diese Schulung muss für alle Mitarbeiter, die mit diesen Produkten umgehen, ab dem 24.08.2023 vor der Tätigkeit erfolgen. In der Verordnung (EU) 2020/1149 sind die Themen, die in der Schulung zu berücksichtigen sind, aufgeführt. Die Schulung muss mindestens alle 5 Jahre erneuert werden.

Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1149&from=DE

Um den gesetzlichen Anforderungen an die Schulungen gerecht zu werden, haben ISOPA, ALIPA zusammen mit Industriepartnern ein Schulungsprogramm erstellt.

Auf der folgenden Webseite können Sie die notwendigen Schulungen für Ihre Mitarbeiter durchführen und entsprechend dokumentieren lassen: https://www.safeusediisocyanates.eu/de/

Laden Sie sich gern unser Kundenschreiben als pdf herunter: Verordnung 2020_1149

Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.