WICHTIGE MITTEILUNG

31.03.2022

Wir möchten Sie hiermit über die VERORDNUNG (EU) 2020/1149 DER KOMMISSION vom 3. August 2020 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Diisocyanaten informieren:

Seit dem 24.02.2022 ist auf unseren Etiketten von Produkten die Diisocyanate mit >= 0,1 % enthalten der Satz: „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen.“ angebracht.

Diese Schulung muss für alle Mitarbeiter, die mit diesen Produkten umgehen, ab dem 24.08.2023 vor der Tätigkeit erfolgen. In der Verordnung (EU) 2020/1149 sind die Themen, die in der Schulung zu berücksichtigen sind, aufgeführt. Die Schulung muss mindestens alle 5 Jahre erneuert werden.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1149&from=DE

Um den gesetzlichen Anforderungen an die Schulungen gerecht zu werden, haben ISOPA, ALIPA zusammen mit Industriepartnern ein Schulungsprogramm erstellt.

Auf der folgenden Webseite können Sie die notwendigen Schulungen für Ihre Mitarbeiter durchführen und entsprechend dokumentieren lassen: https://www.safeusediisocyanates.eu/de/

Dieses Schreiben kann hier als pdf heruntergeladen werden

Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.