![]() ![]() ![]() ![]() Explosionsgefährlich Brandfördernd Leichtentzündlich Hochentzündlich ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Ätzend
E O F F+ C T+ N Xn Xi
Sehr Giftig Umweltgefährlich Gesundheits- schädlich Reizend
T ![]() Giftig
Kunstharzprodukte (NEUKADUR-Epoxidharze, Polyurethane, Polyester und NEUKASIL RTV-2K Siliconkautschuke, NEUKADUR Härter ISO und NEUKASIL Vernetzer) fallen in den Geltungsbereich der VO über gefährliche Arbeitsstoffe, die diese Stoffe in mit Buchstaben und Bildsymbolen gekennzeichnete Gefahrengruppen einteilt. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bestimmt unter anderem, wie die Gefahrenstoffe zu kennzeichnen sind und welche Schutzmaßnahmen beim Umgang damit zu beachten sind. Sie schreibt auch vor, dass Betriebsanweisungen zu erstellen sind, in denen die beim Umgang auftretenden Gefahren sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt sein müssen und Anweisungen über das Verhalten im Gafahrenfall und über die Erste Hilfe zu treffen sind. Auf die sachgerechte Entsorgung ist hinzuweisen. Die Beschäftigten sind anhand dieser Betriebsanweisung über die von den Stoffen und Zubereitungen ausgehenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen mindestens einmal jährlich (Jugendliche und bei krebserregenden Gefahrstoffen halbjährlich) arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. |